Neue Förderung: Bildungsscheck 2.0 10.02.2026
Ab sofort besteht wieder die Möglichkeit, einen Bildungscheck zu beantragen. Damit ist eine Förderung bis zu 500,-€ bzw. maximal 50 % der Teilnahmekosten an berufsbezogenen Weiterbildungen möglich.
Voraussetzungen für den Erhalt:
- Ein Jahresbrutto maximal von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €)
- Personen müssen in NRW wohnen
Und so geht’s:
Die Interessenten legen einen persönlichen Account unter https://www.mags.nrw/esf-online-antrag an. Sie stellen dann online den Antrag auf einen Bildungsscheck unter Vorlage eines nicht älter als zwei Jahre alten Einkommenssteuerbescheids und mit Angabe der Weiterbildung.
Die Interessenten treten in Vorkasse, bezahlen die gesamte Rechnung und erhalten die Förderung im Nachgang.
Bei weiteren Fragen zur Beantragung bitte an die G.I.B. wenden, telefonisch unter 02041/767555 oder per Mail unter bildungscheck@gib.nrw.de
Viele unserer Weiterbildungen erfüllen die Kriterien für einen Bildungscheck. Prüfen Sie doch, ob auch Sie bei Ihrer Wunschfortbildung in den Genuss der Förderung kommen.
