Änderungen in der Entgelte- und in der Honorarordnung 01.08.2018
In der Zweckverbandsversammlung vom 1. März wurden Änderungen in der Entgelte- und in der Honorarordnung beschlossen, die zum 1. August in Kraft treten.
Die Honorarordung für Dozentinnen und Dozenten sieht eine maßvolle Anhebung der Honorarsätze vor und auch Verbesserungen bei der Fahrtkostenerstattung.
Die Entgelteordnung sieht ebenfalls maßvolle Erhöhungen bei den Grundentgelten vor. Eine deutliche Verbesserung für die Teilnehmenden gibt es bei den Ermäßigungsregelungen. Eine Ermäßigung für Veranstaltungen, die gemäß § 11 Abs. 2 WbG förderungsfähig sind, in Höhe von 50 % ist nunmehr auch vorgesehen für Schüler*innen, Auszubildende, Studierende bis zum Alter von 30 Jahren, Besitzer*innen einer Ehrenamtskarte, Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder Freiwilligen Sozialen Jahr (bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres), Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 80 %).