Bildungsprämie – Änderungen ab dem 1. Juli 2017

Bildungsprämie – Änderungen ab dem 1. Juli 2017 21.06.2017

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und eine entsprechende Fortbildung besuchen? Erwerbstätige und Berufsrückkehrende können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Kosten einer beruflichen Weiterbildung fördern lassen – mit der Bildungsprämie! Dabei gibt es Veränderungen, die am 1. Juli in Kraft treten und deutliche Verbesserungen für Weiterbildungsinteressierte  beinhalten.

Wir haben die wichtigsten Veränderungen für Sie zusammengefasst:

Jährliche Gutscheinausgabe
Sie können pro Kalenderjahr einen Gutschein bewilligt bekommen.

Aufhebung der 25-Jahre Altersgrenze
Auch unter 25-Jährige können eine Bildungsprämie beantragen.

Öffnung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen
Auch diese Zielgruppe kann eine Bildungsprämie beantragen.

Aufhebung der 1000-Euro-Grenze
Bisher wurden nur Maßnahmen bis 1000€ gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch hochpreisige Maßnahmen unterstützt.

Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen
Mit einem Prämiengutschein können Sie mehrere Maßnahmen besuchen. Nur die erste Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.

Sie sind an einer Bildungsprämie interessiert? Der Berater der VHS, Herr Schragner, steht Ihnen gern bei weiterführenden Fragen zur Verfügung!

Sie können ihn telefonisch unter 05221/ 5905-24  oder per Mail  schragner@vhsimkreisherford.de erreichen.

 

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Das kommunale Weiterbildungszentrum
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