Weiter mit Bildung! Mit Abstand in unseren Kursen oder @home!

Weiter mit Bildung! Mit Abstand in unseren Kursen oder @home! 21.10.2020

Abstandspflicht im Unterricht! Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Kurs!

Liebe Bildungsinteressierte,

angesichts der steigenden Zahl der Positiv-Getesteten hat das Land NRW die Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie verstärkt, wobei zwischen drei verschiedenen „Gefährdungsstufen“ unterschieden wird.

Entsprechend dieses Drei-Stufen-Plans greifen in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der Lokalisierbarkeit von sog. Infektionsherden unterschiedliche Maßnahmen in den Kommunen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Positiv-Getesteten pro 100.000 Einwohner*innen in einer Kommune über den Wert von 35 (Gefährdungsstufe 1) bzw. 50 (Gefährdungsstufe 2) steigt. Aufgehoben werden können die Gefährdungsstufen in der Regel, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Im Kreis Herford sind derzeit die gesetzten Inzidenzwerte-Werte überstiegen.

Ab Gefährdungsstufe 1 gilt trotz Sitzplänen in den Kursräumen Abstandspflicht.

Abweichend von der bisherigen Regelung darf bei Erreichen der Gefährdungsstufe 1 das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im vhs-Kursbetrieb nicht länger durch die Sicherstellung der qualifizierten Rückverfolgbarkeit ersetzt werden. Mit dem Eintritt der Gefährdungsstufe 1 gilt für den Volkshochschulbetrieb in Kommunen  a b  der Gefährdungslage 1 das Abstandsgebot von 1,5 Metern in den Kursräumen. Die Dokumentation der anwesenden Teilnehmenden über Sitzpläne reicht dann nicht länger aus. Auch bei höheren Gefährdungsstufen gilt für den Volkshochschulbetrieb derzeit diese Regelung!!!

Mit Stand vom 21. Oktober wurde die Abstandsregel in den Kursräumen der VHS wiedereingeführt. Der Kreis Herford hatte am 21. Oktober die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen / Woche überschritten und damit die Gefährdungsstufe 1 erreicht. Ab Gefährdungsstufe 1 gilt trotz Sitzplänen in den Kursräumen die Abstandspflicht. Zwischen den Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, was auch bei höheren Gefährdungsstufen für den Volkshochschulbetrieb derzeit die Regelung ist!!!

Schon längst stoßen wir mit unseren Raumkapazitäten auch hier im VHS-Gebäude am Münsterkirchplatz an die Grenzen.

Wir haben umgehend begonnen, uns auf die neue Situation und die weiteren Einschränkungen einzustellen.

Derzeit suchen wir mit den Dozentinnen und Dozenten für die jeweiligen Fachbereiche Lösungen für die betroffenen Kurse und besprechen, welche Variante der verschiedenen Möglichkeiten im jeweiligen Kurs infrage kommen könnte.

Ihre Monika Schwidde

Leiterin der VHS im Kreis Herford

 

P. S.

Allgemeiner Hinweis zu Mund-Nase-Bedeckungen bei Veranstaltungen:

Für allgemeine Veranstaltungen, die im Gegensatz zu Veranstaltungen der Volkshochschulen nicht unter besondere Regelungen der CoronaSchVO fallen, gilt ab der Gefährdungsstufe 1 eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten – etwa bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen.

Es besteht weiterhin ausdrücklich keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz während des Kursbetriebes an Volkshochschulen.

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