Volkshochschulen in NRW hoffen darauf, den Betrieb aufrechterhalten zu können! 29.10.2020
Erst eine neue Coronaschutzverordnung wird Klarheit bringen. Wir veranlassen daher von uns aus keine vorzeitigen Kursabsagen.
Wie die am 28.10. in den Bund-Länder-Beratungen beschlossenen Maßnahmen in einer neuen Landesverordnung in NRW umgesetzt werden, dazu gibt es für den Volkshochschulbereich derzeit noch keine verlässlichen Auskünfte.
Die Landesregierung in NRW ist verbandsseitig entsprechend sensibilisiert worden, dass Volkshochschulen, insbesondere mit den Angeboten in den Bereichen des Zweiten Bildungswegs, der Integration und Grundbildung teilweise hoheitliche Pflichtaufgaben wahrnehmen, die sie in Teilen mit dem Regelschulbetrieb vergleichbar machen. Die Volkshochschulen nehmen begründet durch ihren öffentlichen Auftrag zur Daseinsvorsorge im Bereich der Weiterbildung und mit ihrem besonders breit gefächerten Bildungsangebot zudem eine essentielle Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf kommunaler Ebene ein und tragen entscheidend zur Daseinsvorsorge bei und sollten daher so lange wie Regelschulen einsatzfähig bleiben.
In Brandenburg beispielsweise bleiben die Universitäten, wie auch die Volkshochschulen geöffnet.