Teil-Shutdown für die Volkshochschulen in NRW 07.12.2020
- weiterhin kein Präsenzunterricht!
Update vom 7.01.21
Verlängerung des Teil-Shutdowns voraussichtlich bis zum 31. Januar. Eine neue Coronaschutzverordnung liegt noch nicht vor, aber es ist davon ausgehen, dass weiterhin kein Präsenzunterricht an Volkshochschulen stattfinden darf.
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Update vom 26.11.20: Verlängerung des Teil-Shutdowns bis zum 20. Dezember.
Wahrscheinlich bleiben die umfassenden Beschränkungen bis in den Januar hinein gültig. Konkretisierungen in einer neuen Coronaschutzverordnung NRW stehen noch aus.
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Teil-Shutdown für die Volkshochschulen in NRW
Keine vollständige Schließung, allerdings Einstellung des vhs-Betriebs in weiten Teilen
News vom 30.10.2020
Aufgrund der folgenden neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung, die am 30.10. veröffentlicht worden ist, ist die Durchführung vieler Kurse und Veranstaltungen in der Zeit vom 2.11. bis zum 30.11. untersagt.
Die neue Regelung bedeutet zwar eine Einstellung des vhs-Betriebs in weiten Teilen, allerdings keine vollständige Schließung.
Nach den neuen Bestimmungen im § 7 der Verordnung, sind für den Zeitraum vom 2. – 30. November folgende Angebote der Volkshochschulen erlaubt:
„Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer
Grundbildungsangebote sowie Angebote, die der Integration dienen, und Prüfungen von
1. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit,
2. Volkshochschulen sowie
3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen
Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt.“
Viele unserer Bildungsangebote, EDV- und Sprachkurse sind berufsbezogen, werden aus beruflichen Gründen erlernt. Aus diesem Grunde sagen wir diese Kurse derzeit nicht grundsätzlich ab. Vielleicht haben wir in der nächsten Woche bereits ein eindeutigeres Bild, sofern es aus dem Ministerium weitere Konkretisierungen geben sollte. Unabhängig davon werden die Fachbereichsleitungen mit den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten das weitere Vorgehen angesichts der neuen Vorgaben besprechen.
In den stattfindenden Kursen besteht mit der neuen Verordnung zukünftig – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands – die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.
Hinweisen möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit noch auf unsere Online-Angebote vhs@home https://vhsimkreisherford.de/kurse/vhsathome/ !