Ermäßigungsregelungen
Ermäßigungsregelung - gültig ab 01.01.2008; geändert zum 1.8.2018
(1) Eine Ermäßigung des Entgelts von 50 % für eine Vielzahl von Kursen erhalten bei Vorlage eines aktuellen Nachweises:
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe,
- Student:innen mit BAföG-Bezug,
- Inhaber:innen eines Wittekindspasses oder vergleichbarer Nachweise,
- Schüler:innen, Auszubildende,
- Studierende bis zum Alter von 30 Jahren,
- Besitzer:innen der Ehrenamtskarte,
- Teilnehmer:innen am Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder Freiwilligen Sozialen Jahr (bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres),
- Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 80%).
Für Veranstaltungen aus den Bereichen Kultur und Gestalten (Freizeit und Kreativität fördernde Bildung) sowie aus Teilbereichen des Sachbereichs Gesundheit, die gemäß § 11 Abs. 2 WbG nicht förderungsfähig sind, können i. d. R. keine Ermäßigungen gewährt werden.
(2) Eine Ermäßigung kann nur bei der Anmeldung gewährt werden. Dabei sind die Ermäßigungsgründe durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. Erforderlich ist ein entsprechender Nachweis, der nicht älter als 6 Monate ist. Die ermäßigten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
(3) Der Ermäßigungsnachweis ist für jeden Kurs erneut vorzulegen.