Corona-Krise: ein Stresstest für den Rechtsstaat?
Online-VortragKursnummer | 21-10018 |
Kursbeginn | Do., 28.04.2022 (Termindetails siehe unten) |
Kursende | Do., 28.04.2022 |
Kursgebühr | entgeltfrei - die Veranstaltung wird gefördert |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Niko Härting
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Bemerkungen | Sie benötigen neben einem PC/Laptop oder ein Smartphone/Tablet sowie eine schnelle Internetverbindung. WICHTIGER HINWEIS: Sie erhalten kurz vor Beginn der Veranstaltung eine Mail mit dem Link zum digitalen Vortragsraum. |
Kursort | Online, Web 19 |
Anmeldung möglichst bis 27.04.2022 | |
Status | ![]() |
„Die Corona-Krise ist ein Stresstest für den Rechtsstaat. Über lange Zeit waren die Grundrechte vieler Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Die Politik stand unter großem Handlungsdruck. Oft fehlte die Zeit, Regelungen und Beschränkungen sorgsam zu erarbeiten und die Verfahrensvorschriften einzuhalten, die für die Gesetze und Verordnungen gelten. Unzufriedene Bürgerinnen und Bürger wandten sich in großer Zahl an die Gerichte. Tausende von Eilanträgen gingen bei den Verwaltungsgerichten ein. Die Anliegen waren breit gefächert: Es ging um Betriebsschließungen und Auflagen, um Besuchsverbote und geschlossene Schulen, um Demoverbote und Testpflichten, um G2, G3 und G2Plus, um „Beherbergungsverbote“, Ausgangssperren und Kontaktverbote, um Familienfeiern, Hochzeiten und Beerdigungen, um Impfpflichten und den Genesenenstatus. Die Verwaltungsgerichte wiesen die allermeisten Anträge ab; nur eine Handvoll Eilanträge hatten Erfolg. Etliche Anträge erledigten sich zudem von selbst, da sich die Corona-Verordnungen in rasender Geschwindigkeit änderten und die Gerichte mit diesem Tempo nicht Schritt halten konnten.
Die Resonanz auf die Entscheidungen der Gerichte war und ist durchwachsen. Stark in der Kritik stand und steht dabei auch das Bundesverfassungsgericht, das nur in zwei Fällen (beides bereits im April 2020) der Politik Grenzen setzte und ansonsten alle Verfassungsbeschwerden und Eilanträge – nicht selten ohne Begründung – abwies. Rund um die Entscheidungen zur „Bundesnotbremse“ setzte eine sehr grundsätzliche Diskussion um die Rolle des Bundesverfassungsgerichts ein. Ist es zu begrüßen, dass sich das Gericht in Zurückhaltung übt und nur bei gravierenden Grenzüberschreitungen einschreitet? Oder ist der Rechtsstaat in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger beim Schutz ihrer Grundrechte nicht mehr auf Karlsruhe verlassen können? Wer sind die Karlsruher Richter überhaupt und wie werden sie gewählt? Was ist davon zu halten, dass man zwischen Karlsruhe und Berlin per Du freundschaftlichen Umgang pflegt und sich beim Abendessen hinter verschlossenen Türen über den Umgang mit der Corona-Krise unterhält? Entspricht dies einfach dem normalen Umgang unter Verfassungsorganen oder ist eine Nähe entstanden, die sich in der Krise als höchst bedenklich erwiesen hat?“
Prof. Niko Härting studierte an der Freien Universität Berlin und ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Bereits 1996 gründete er die Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte, die seither stetig wächst. 2012 wurde er zum Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht ernannt, an der er seit dem Jahr 1991 Lehrbeauftragter ist.
In Zusammenarbeit mit der Förderverein der VHS im Kreis Herford
bei Rückfragen:

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Tel. 05221 5905-24
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Veranstaltungsorganisation
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Tel. 05221 5905-32
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